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AGB

Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Software-as-a-Service („SaaS“) - Anwendung omis4.0 der omis GmbH (FN 587265a; LG Ried im Innkreis), Gewerbepark 11, A-4943 Geinberg (Stand 04/2022)


1. Allgemeines und Geltung
1.1 Die Nutzung der SaaS-Anwendung omis4.0 (nachfolgend „SOFTWARE“) der omis GmbH (nachfolgend „Provider“) gemäß der jeweils aktuellen Modulübersicht inklusive Produktbeschreibung unterliegt diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen abrufbar unter https://www.omis.at/de/AGB.html.
1.3 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen und sonstiger Kommunikation des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Vertragsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
1.4 Für den Fall, dass der Kunde Dritten die Nutzung der SOFTWARE ermöglicht, garantiert der Kunde die Überbindung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen auf den jeweiligen Dritten, für den der Kunde insoweit haftet, wie für sein eigenes Verhalten. Dritter ist jede Person, die von den Vertragspartnern verschieden ist, auch wenn der Dritte zu einem Vertragspartner in irgendeiner Beziehung steht („Dritter“). Der Begriff „Kunde“ im Sinne dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen umfasst demgemäß auch Dritte, auf die diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen überbunden wurden.


2. Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss und Leistungsumfang
2.1 Der Provider erbringt für den Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich Instandhaltungs-Software, welche für Unternehmen wichtige Aufgaben der Instandhaltung und Wartung übernimmt.
2.2 Vertragsgegenstand ist
2.2.1 die Überlassung der SOFTWARE des Providers zur Nutzung über das Internet und
2.2.2 die Einräumung von Speicherplatz auf den Servern des Providers (die Leistungen gemäß der Punkte 2.2.1 und 2.2.2 nachfolgend gemeinsam „SaaS-Dienste“).
2.3 Dem Provider ist es gestattet, bei der Erbringung der Saas-Dienste, und insbesondere bei der Einräumung von Speicherplatz, Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Provider nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.
2.4 Grundsätzlich kommt der Vertrag dadurch zustande, dass der Kunde – gegebenenfalls über Vermittlung eines Vertriebsmittlers des Providers – ein schriftliches oder per E-Mail übermitteltes Angebot des Providers ausdrücklich annimmt (sei dies mündlich, schriftlich, per Onlineformular oder E-Mail). Unbeschadet des vorstehenden Satzes kommt der Vertrag mit den im vorangegangenen Angebot und diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen enthaltenen Inhalten allerdings spätestens mit dem ersten Login des Kunden auf dem Server des Providers oder seines diesbezüglichen Nachunternehmers (nachfolgend gemeinsam „Provider-Server“) zustande, mit welchem sich der Kunde mit der Geltung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Providers einverstanden erklärt.
2.5 Der Leistungsumfang einschließlich Verfügbarkeitsregelungen ergeben sich aus dem vom Kunden angenommenen Angebot des Providers sowie den einbezogenen Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
2.6 Der Provider stellt dem Kunden die SOFTWARE in der jeweils vereinbarten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Provider-Server steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Der Provider schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt. Die Anbindung des Kunden an das Internet und die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden hierfür erforderlichen Hardware ist somit nicht Gegenstand des Vertrages. Der Kunde ist selbst auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko verpflichtet, für eine seinen Anforderungen entsprechende Internet-Verbindung seines Unternehmens zu sorgen und diese aufrecht zu erhalten.
2.7 Der Provider stellt im Rahmen der Online-Hilfe der SOFTWARE eine Benutzerdokumentation (Handbuch) bezüglich der Standardkonfiguration sowie des etwaigen Pflichtenheftes in elektronischer Form bereit. Das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht des Kunden, dieses Handbuch online zu nutzen, ist durch die Vergütung zur Nutzung der SOFTWARE mit abgegolten. Zur Bearbeitung oder Verbreitung der Benutzerdokumentation ist der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Providers berechtigt.
2.8 Der Provider übernimmt die Sicherung der übertragenen Daten, soweit dies mit angemessenem wirtschaftlichem und technischem Aufwand möglich ist, insbesondere richtet er auf dem Provider-Server dem Stand der Technik entsprechende Firewalls und regelmäßig aktualisierte Virenscanner im DMS (Document Management System) ein, um unberechtigte Zugriffe auf die Daten des Kunden zu unterbinden sowie die Übermittlung schädigender Codes (Viren, Trojaner, Dialer etc) zu verhindern. Der Provider ist berechtigt, mit schädlichem Code versehenes Datenmaterial seiner Kunden zu löschen, wenn die Gefährdung nicht auf andere Weise zuverlässig sowie technisch und wirtschaftlich angemessen beseitigt werden kann.
2.9 Der Provider erbringt im Rahmen der Gewährleistung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen die regelmäßige Wartung und Pflege der SOFTWARE und des Provider-Servers. Dazu wird der Provider binnen angemessener Frist Mängel und Störungen diagnostizieren und beseitigen sowie während seiner üblichen Arbeitszeiten einen Support für seine Leistungen bereitstellen.
2.10 Um die mittels der SOFTWARE auf dem Provider-Server erzeugten und gespeicherten Daten auf dem eigenen Drucker des Kunden ausdrucken oder auf dem eigenen Computer des Kunden, zB als pdf, darstellen zu können, benötigt der Kunde entsprechende Drittanbietersoftware, die er auf seinem Computer (client) installieren und konfigurieren muss, bevor er diese Funktionen ausführen kann. Der Provider wird hierfür keinerlei Drittanbietersoftware und/oder eine Anleitung zu deren Installation und Konfiguration zur Verfügung stellen. Vielmehr obliegt es ausschließlich dem Kunden, die entsprechende Drittanbietersoftware etc. funktionsfähig und mit der SOFTWARE kompatibel bereitzustellen bzw. vorzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde auch verpflichtet sein wird, die Lizenzbestimmungen (EULA) des Drittanbieters zu akzeptieren und einzuhalten, um die entsprechenden Funktionen der SOFTWARE nutzen zu können.
2.11 Daneben erbringt der Provider Schulungsleistungen nach gesonderter Beauftragung und gegen gesonderte Vergütung. Programmierungsaufwand zur Herstellung von besonderen, an die Wünsche des Kunden angepassten Funktionalitäten, wird gesondert nach Aufwand zu den gesondert zu vereinbarenden Stundensätzen verrechnet.
2.12 Jede Vertragspartei kann jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs anfragen („Change Request“). Eine gewünschte Änderung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gründe für die Änderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darlegen, um dem Adressaten des Change Requests die Möglichkeit einer angemessenen Bewertung zu geben. Ein Change Request wird erst durch entsprechende Vereinbarung (insbesondere auch hinsichtlich der Zeitplan- und Kostenfolgen) samt rechtsgültiger Unterschrift beider Vertragsparteien bindend.
2.13 Der Provider behält sich im Rahmen der Zumutbarkeit für den Kunden das Recht vor, alle System-/Softwareversionen (z.B. omis4.0 System, Betriebssystem, sicherheitsrelevante Software, SSL-Zertifikate etc.) jederzeit an einen geänderten Stand der Technik anzupassen. Lehnt der Kunde diese Anpassung ab, trägt er alleine das damit verbundene Risiko, insbesondere bezüglich IT-Sicherheit, Datenschutz sowie Cyber Security, und hält den Provider bezüglich etwaiger Ansprüche Dritter auf erste Anforderung vollkommen schad- und klaglos. Falls dadurch Systeme Dritter (z.B. Systeme anderer Kunden, die am gleichen Server laufen) betroffen sind, trägt der Kunde auch die Kosten, die durch den Systemtransfer auf einen anderen Server entstehen, alleine und hält auch insoweit sowohl den Provider als auch die betreffenden Dritten auf erste Anforderung vollkommen schad- und klaglos.
2.14 Die Verwendung folgender Browser wird vom Provider empfohlen: Chrome, Edge (Chrome Version), Firefox und Safari Von der Verwendung anderer Browser rät der Provider ab, da diese von ihm nicht getestet werden. Für vom Provider nicht getestete Browser kann der Provider keinen Support bieten. Es ist auch nicht auszuschließen, dass es nach Browserupdates zu Funktionsproblemen kommen kann.


3. Überlassung der SOFTWARE
3.1 Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die SOFTWARE in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet der Provider die SOFTWARE auf dem Provider-Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
3.2 Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der SOFTWARE ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung (i.e. Modulbeschreibung der Standardkonfiguration, die mit dem Angebot mitgesendet wird, sowie die Leistungsbeschreibung des etwaigen Pflichtenheftes).
3.3 Der Provider entwickelt die SOFTWARE laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.


4. Nutzungsrechte an der SOFTWARE
4.1 Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete SOFTWARE während der Dauer des Vertrages im vertraglich festgelegten Umfang und in der jeweils aktuellen Version einschließlich aktueller Releases und Updates und die damit verbundenen Funktionalitäten mittels Fernzugriff auf den Provider-Server zu nutzen.
4.2 Der Kunde darf die SOFTWARE nur vervielfältigen und bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der SOFTWARE laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.
4.3 Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der SOFTWARE in den Arbeitsspeicher auf dem Provider-Server, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der SOFTWARE auf Datenträgern (wie etwa Festplatten oÄ) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
4.4 Weitergehende Rechte an der SOFTWARE werden nicht eingeräumt. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die SOFTWARE oder Teile davon über das in diesem Punkt 4 genannte Maß hinaus, zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen oder die Leistungen des Providers über die vertraglich vereinbarte Nutzung und die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen hinaus zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen.
4.5 Jegliche Nutzungsüberlassung bezüglich der SOFTWARE an Dritte bedarf der nachweislich vorherigen Zustimmung des Providers und der nachweislich vorherigen Absolvierung der vom Provider vorgeschriebenen Schulungen der User des Dritten, welche je nach Usergruppe und den Vorgaben des Providers vom Provider selbst oder vom Kunden durchgeführt werden können.


5. Einräumung von Speicherplatz
5.1 Der Provider überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Provider-Server zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann auf diesem Provider-Server Inhalte bis zu einem Umfang von 200 GB gemäß der technischen Spezifikation (Modulbeschreibung) des Provider-Servers, die auf der Website des Providers unter https://www.omis.at/ abrufbar ist, ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird der Provider den Kunden hiervon verständigen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente nachbestellen vorbehaltlich Verfügbarkeit beim Provider.
5.2 Der Provider trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages über das Internet abrufbar sind.
5.3 Der Kunde ist – ausgenommen im Zusammenhang mit der Zustimmung des Providers gemäß obigem Punkt 4.5 – nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
5.4 Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
5.5 Der Provider ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Provider tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden im DMS auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.
5.6 Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages verlangen.
5.7 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Provider dem Kunden unverzüglich sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages herausgeben.
5.8 Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.


6. Support und Verfügbarkeit (Service Level Agreement – „SLA“)
6.1 Supportanfragen dürfen nur von qualifiziertem Personal (geschulte Key User) des Kunden abgesetzt werden. Dabei handelt es sich entweder um vom Provider eingeschulte Mitarbeiter oder sonst gegenüber dem Provider bekannt gegebene geschulte Operatoren. Der Umfang des Supports stellt sich wie folgt dar:
• Beantwortung von Fragen zur SOFTWARE und deren Anwendung;
• Remote Hilfestellung (telefonisch oder Webmeeting) bei der Bedienung der SOFTWARE;
• Beratung und das Anbieten von Lösungen im Umgang mit der SOFTWARE.
Supportanfragen die offensichtlich auf einen Schulungsmangel schließen lassen, sind davon ausgenommen.
Support wird von Mo. – Fr. von 08:00 – 16:00 (MEZ/MESZ) angeboten. Für absolute Notfälle (i.e. kompletter Systemausfall) gibt es eine 24h Hotline.
Für Supportanfragen steht ein omis4.0 Supportsystem (support.omis.at) zur Verfügung, über das die Key User Supportanfragen an das Supportteam des Providers richten können. Der Provider wird Supportanfragen des Kunden auf geeignetem Weg beantworten. Bei Anfragen, die nicht über dieses omis4.0 Supportsystem erfolgen, kann die Einhaltung der vom Provider bekannt gegebenen Reaktionszeiten nicht zugesagt werden und ist unverbindlich.
6.2 Der Provider ist berechtigt, wegen Wartungs- oder Pflegearbeiten an der SOFTWARE oder dem Provider-Server die Nutzung der SaaS-Dienste bis zu 2 mal im Quartal für je 2 Stunden zu unterbrechen. Die Kunden werden in diesem Fall mittels Hinweisen auf dem Provider-Server informiert. Der Kunde wird die SaaS-Dienste in den Wartungs- oder Reparaturzeiten – soweit die Nutzung dennoch technisch möglich ist – nicht nutzen. Wenn der Kunde während dieser Zeiten die SaaS-Dienste dennoch nutzt, so geschieht dies auf eigene Gefahr eines Datenverlustes.
Der Provider hat während der jeweiligen Wartungsbereitschaftszeiten zur Koordination aller vertraglich vereinbarten Leistungen einen Helpdesk zu definieren, bei dem der Kunde Störungen der SOFTWARE und Probleme mit den vom Provider sonst erbrachten Leistungen melden und Auskünfte einholen kann. Meldungen können in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden.
6.3 Der Provider trägt dafür Sorge, dass die gesamte Ausfallszeit der SaaS-Dienste 48 Stunden pro Kalenderjahr nicht überschreitet, wobei dies exklusive der Zeiten für reguläre Wartungs- oder Pflegearbeiten zu verstehen ist. Die Ausfallszeit beginnt mit Zugang der ordnungsgemäßen Störungsmeldung und endet mit Meldung der Betriebsbereitschaft der Dienste durch den Provider. Für die Berechnung der Ausfallszeit werden nur betriebsbehindernde Störungen (i.e. System nicht verfügbar, Login nicht möglich, Meldung erstellen nicht möglich, Meldungen mit "Gefahr in Verzug" nicht bearbeitbar und Überprüfungen/Checklisten gesetzlichen Ursprungs nicht bearbeitbar) herangezogen.
Wird diese gemäß vorstehendem Absatz vertraglich geschuldete Verfügbarkeit der SaaS-Dienste aus nachweislich vom Provider oder seinen Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Gründen nicht erreicht, ohne dass ein Fall nach Punkt 6.2 Absatz 1 vorliegt, so ist der Kunde berechtigt, eine pauschalierte Ausfallentschädigung von € 100,00 pro voller Ausfallstunde vom Provider zu verlangen.
Sind aus vom Provider nachweislich zu vertretenden Gründen die SaaS-Dienste mehr als 72 Stunden pro Kalenderjahr nicht verfügbar, so ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Dieses Recht zur außerordentlichen Kündigung erlischt, wenn der Kunde die Kündigung nicht binnen einer Woche nach Eintritt der Voraussetzungen schriftlich gegenüber dem Provider erklärt.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Provider unverzüglich zu informieren, falls die SaaS-Dienste ohne vorherige Ankündigung von Reparatur- oder Wartungsarbeiten nicht verfügbar sind. Bei wiederholten grob fahrlässig oder vorsätzlich unzutreffenden Störungsmeldungen seitens des Kunden ist der Provider berechtigt, dem Kunden die durch die Bearbeitung der Störungsmeldungen entstandenen Kosten, mindestens jedoch EUR 50,00 je Störungsmeldung, zu verrechnen. Den Vertragsparteien bleibt die Geltendmachung eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten.
Störungsmeldungen des Kunden können während der obigen Supportzeiten (vgl Punkt 6.1), und zunächst auch telefonisch, bekanntgegeben werden. Für die Berechnung der Reaktionszeit ist jedoch der Zugang einer Störungsmeldung über das omis4.0 Supportsystem support.omis.at maßgeblich. Störungsmeldungen dürfen nur von qualifiziertem Personal (geschulte Key User) des Kunden abgesetzt werden. Dabei handelt es sich um vom Provider speziell eingeschulte Mitarbeiter
6.5 Reaktionszeit ist der Zeitraum von der Verständigung des Providers durch den Kunden gemäß Punkt 6.4 bis zum Beginn der Behebungsarbeiten oder bis zur Setzung einer auf die Störungsbehebung abzielenden Maßnahme.
Der Provider trägt dafür Sorge, dass die Reaktionszeit bei Zugang einer ordnungsgemäßen Störungsmeldung (für die Ausfallzeit relevante Störungen) an Arbeitstagen des Providers in der Zeit von Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr (Bürozeiten) 240 Minuten und zu den restlichen Zeiten (außerhalb Bürozeiten) 480 Minuten nicht übersteigt.
Der Provider wird den Kunden von den Behebungsarbeiten umgehend verständigen und diese den technischen Bedingungen entsprechend in möglichst kurzer Zeit durchführen.
Sofern die Störungsbehebung nicht zeitnahe möglich sein sollte, wird der Provider den Kunden kurzfristig davon mit Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Störungsbehebung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail oder über das omis4.0 Supportsystem support.omis.at verständigen.
6.6 Um die Support- und Wartungsaufwendungen so gering wie möglich zu halten, behält sich der Provider das Recht vor alle vom Kunden beauftragten Individual-Anpassungen in den Standard (einheitliche Softwareversion für alle Kunden) zu übernehmen. Der Kunde nimmt dies hiermit zustimmend zur Kenntnis.
6.7 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei übermäßiger Ressourcennutzung oder Denial of Service Angriffen durch Dritte die Provider-Server überlastet sein können und daher gegebenenfalls nicht funktionieren. Jegliche Ansprüche diesbezüglich gegen den Provider sind ausgeschlossen.


7. Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde wird den Provider bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
7.2 Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der SOFTWARE durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
7.4 Unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
7.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
7.6 Bei der Systemkonfiguration wird für jeden User für den Zugriff auf die Nutzung der SaaS-Dienste eine „User ID“ und ein Passwort generiert, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
7.7 Die vom Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein, insbesondere können mit der Datensicherung urheber- und datenschutzrechtlich Belange Dritter berührt werden. Der Kunde räumt dem Provider hiermit das Recht ein, die auf dem Provider-Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
7.8 Der Kunde ist für sämtliche von ihm verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Provider nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der SOFTWARE genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
7.9 Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Provider hinsichtlich jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, auf erste Anforderung vollkommen schad- und klaglos zu halten, falls der Provider von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Provider wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Provider unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Providers bleiben unberührt.


8. Vergütung, Zahlungsverzug, Zugangssperre, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Wertsicherung, und elektronische Rechnung
8.1 Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider für die Überlassung der SOFTWARE und die Einräumung des Speicherplatzes die vereinbarte, monatlich im Vorhinein fällige Vergütung zzgl. gesetzlicher USt zu bezahlen. Dabei richtet sich die tatsächliche Höhe der Vergütung nach dem Ausmaß des in der jeweiligen Vorperiode in Anspruch genommenen Leistungsumfangs. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung weiters nach dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Angebot des Providers.
8.2 Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Provider erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt.
8.3 Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, sind Verzugszinsen ab Fälligkeit in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe zu zahlen.
Kommt der Kunde mit der Zahlung der monatlichen Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug oder ist er in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Zahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug, der der vertraglich vereinbarten monatlichen Vergütung für zwei Monate entspricht oder übersteigt, so ist der Provider berechtigt, den Zugang zu den SaaS-Diensten zu sperren. Die Verpflichtung des Kunden zur Entrichtung der Vergütung auch während der Dauer der Sperrzeit bleibt hiervon unberührt.
Die Sperre erfolgt in der Regel zum Monatsersten und wird mit einer Vorlaufzeit von mindestens 5 Kalendertagen angekündigt. Es obliegt allein dem Kunden, dafür zu sorgen, dass er sich rechtzeitig die von ihm auf dem Provider-Server gespeicherten Daten als pdf-Dateien abspeichert oder ausdruckt.
Nach Ablauf dieser Frist und vor vollständiger Bezahlung sämtlicher offener Forderungen ist der Provider nicht verpflichtet, dem Kunden Zugriff auf die vereinbarten SaaS-Dienste und/oder auf die auf dem Provider-Server gespeicherten Daten einzuräumen.
Besteht der Zahlungsverzug über einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Monaten bzw in Höhe eines Betrages der monatlichen Vergütung für drei Monate, so kann der Provider das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt dem Provider vorbehalten.
8.4 Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur dann und insoweit zu, als Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder vom Provider anerkannt worden sind. Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.
8.5 Die Vergütung gemäß 8.1 wird wertgesichert, sodass sich die vereinbarten Beträge in dem Maß, das sich aus der Veränderung des von der Statistik Austria verlautbarten Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) 2015 ergibt, verändern. Wenn dieser Index nicht mehr verlautbart werden sollte, gilt jener Index als Grundlage, der an dessen Stelle tritt. Ausgangsbasis ist die im Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Die Anpassung der Vergütung erfolgt jährlich mit Beginn des jeweils neuen Kalenderjahres. Die erste Anpassung erfolgt in jenem Ausmaß, wie sich der Indexwert vom Monat des Vertragsabschlusses bis zum Wert des darauffolgenden Novembers verändert. Die in diesem Monat November verlautbarte Indexzahl bildet wiederum die neue Ausgangsgrundlage für die Berechnung weiterer Anpassungen. Diese ergeben sich jeweils wiederum nach der Veränderung bis zum nächstfolgenden November für das Folgekalenderjahr.
8.6 Der Provider übermittelt dem Kunden Rechnungen in der Regel in elektronischer Form. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.


9. Abnahme, Gewährleistung und Haftung
9.1 Vor dem „Go Live“ der Saas-Dienste erfolgt eine diesbezügliche Abnahme (Neuimplementierung oder spätere Individual-Anpassung). Wird die Abnahme durch Ereignisse verzögert, die nicht in der Sphäre des Providers liegen, so gilt die Abnahme zwei Wochen nach „Go Live“ automatisch als erfolgt. Etwaige Mängel müssen vom Kunden über das omis4.0 Supportsystem support.omis.at gemeldet werden.“
Der Provider leistet nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Gewähr für die von ihm erbrachten Leistungen, soweit die Beeinträchtigung nicht auf vereinbarten Einschränkungen der Verfügbarkeit gemäß dem Service Level Agreement (vgl Punkt 6) beruht. Die Folgen einer nicht vertragsgerechten Verfügbarkeit der SaaS-Dienste sind vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen abschließend in diesem Punkt 9 sowie dem Service Level Agreement geregelt (vgl Punkt 6). Aufgrund der Beschaffenheit von Netzverbindungen übernimmt der Provider keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Datennetze zwischen dem Kunden und dem Provider-Server, sofern nicht die betreffenden Verbindungen vom Provider bereitzustellen und zu unterhalten sind. Die Zusicherung von Eigenschaften sowie die Abgabe einer Garantie bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Providers. Darstellungen und Beschreibungen in Unterlagen und auf Webseiten des Providers sowie werbliche Aussagen sind keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien.
9.2 Der Provider gewährleistet die fachgerechte und sorgfältige Erbringung der SaaS-Dienste gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages. Der Provider übernimmt die Pflege der SaaS-Dienste einschließlich der dazugehörigen SOFTWARE. Dazu wird der Provider binnen angemessener Frist Mängel und Störungen diagnostizieren und beseitigen sowie während seiner üblichen Arbeitszeiten einen Support für die SaaS-Dienste bereitstellen.
9.3 Sollten aus vom Provider zu vertretenden Umständen SaaS-Dienste fehlerhaft zur Nutzung bereitgestellt werden, so ist der Provider verpflichtet, die fehlerfreie Nutzbarkeit der SaaS-Dienste innerhalb angemessener Frist wiederherzustellen, wenn und soweit der Kunde den Fehler dem Provider unverzüglich schriftlich anzeigt. Fehler der SOFTWARE sind nur reproduzierbare Abweichungen von den vertraglich bzw. in der Modulbeschreibung festgelegten Spezifikationen. Bei dem Einsatz von Software Dritter, die der Provider zur Nutzung durch den Kunden im Rahmen der SaaS-Dienste lizenziert hat, besteht die Mängelbeseitigung in der Beschaffung und Einspielung von für den Provider verfügbaren neuen Releases, Updates oder Fehlerkorrekturen, sofern dem Provider die Beschaffung mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist.
9.4 Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der SaaS-Dienste auch nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von wenigstens 10 Tagen durch den Kunden nicht, ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag in Bezug auf die betroffene fehlerhafte Leistung ohne Einhaltung einer Frist schriftlich zu kündigen. Zur Kündigung des gesamten Vertrages ist der Kunde nur berechtigt, wenn ihm das Festhalten am Vertrag insgesamt unzumutbar ist.
9.5 Sofern ein Dritter gegen den Kunden berechtigte Ansprüche wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch die vom Provider erbrachten, vom Kunde vertragsgemäß genutzten SaaS-Dienste erhebt, und wird die Nutzung der SaaS-Dienste hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, so hat der Provider die Wahl entweder vom Dritten ein Nutzungsrecht zu erwerben oder seine Leistungen bei gleicher Funktionalität so anzupassen, dass sie nicht mehr schutz- oder urheberrechtsverletzend sind. Der Kunde ist bis zur Wiederherstellung der Nutzungsmöglichkeit der SaaS-Dienste von der Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Vergütung befreit. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde den Provider von Ansprüchen Dritter wegen einer Schutz- oder Urheberrechtsverletzung unverzüglich schriftlich verständigt, die behauptete Verletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Reglungen, nur im Einvernehmen mit dem Provider führt. Soweit der Kunde selbst die Schutz- oder Urheberechtsverletzung zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Provider ausgeschlossen. Gleiches gilt, soweit die Schutz- oder Urheberechtsverletzung auf speziellen Vorgaben des Kunden oder auf einer vom Provider nicht vorhersehbaren Anwendung der SaaS-Dienste beruht.
9.6 Weitergehende und andere Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der SaaS-Dienste sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Bestimmungen in diesem Punkt 9 etwas anderes ergibt.
9.7 Für den Fall, dass Leistungen des Providers von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ihn am Zugriff des unberechtigten Dritten kein Verschulden trifft.
9.8 Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Systemzugangs und des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
9.9 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Providers und die seiner Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Vertrags-/Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder um Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat stets der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Leute.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden aus Gefahren resultiert, die weder für das Rechtsverhältnis typisch sind noch nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles vorhersehbar waren.
Der Provider hat für Verzögerungen bei der Erbringung der SaaS-Dienste, insbesondere wegen Ausfall oder Beeinträchtigung des Internetzugangs des Kunden, höherer Gewalt, zB Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Seuchen, Epidemien, Pandemien oder ähnlicher nicht vom Provider zu vertretender Ereignisse, wie zB Streik oder Aussperrung, nicht zu haften.
9.10 Alle dem Grunde nach gegen den Provider bestehenden Haftungsansprüche sind der Höhe nach mit dem Nettowert des einzelnen, allenfalls einen Haftungsanspruch begründenden Leistungsgegenstands oder mit der tatsächlichen Deckung durch eine allenfalls vom Provider abgeschlossene Versicherung, je nachdem welcher Betrag höher ist, begrenzt.
9.11 Haftungsansprüche gegen den Provider verjähren in 12 Monaten nach Erbringung seiner Leistung, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen.
9.12 Weitergehende als die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird.


10. Laufzeit, Beendigung, Datensicherung bei Vertragsende
10.1 Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Laufzeit und Beendigung des Vertrages nach dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Angebot des Providers.
10.2 Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Provider insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Soweit in diesem Vertrag nicht anders vorgesehen, setzt eine fristlose Kündigung voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
10.3 Es obliegt dem Kunden, bei Beendigung des Vertrages seine mit der SOFTWARE hergestellten und auf dem Provider-Server gespeicherten Daten rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages in lesbarer und für die Zwecke des Kunden geeigneter Form vollständig auf einem System des Kunden zu sichern bzw. sonst rechtzeitig auf einem eigenen Datenträger zu sichern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, die zum Lesen und zur Reaktivierung der Daten geeignete Softwareapplikation zu erhalten.


11. Geheimhaltung, Datenschutz und Cloud-Computing
11.1 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Vertragspartei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Vertragspartei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer verwaltungsbehördlichen Entscheidung offengelegt werden müssen.
Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieses Punktes 11.1, wenn sie
• der anderen Vertragspartei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
• allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,
• der anderen Vertragspartei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
Die Verpflichtungen nach diesem Punkt 11.1 überdauern das Ende dieses Vertrages.
11.2 Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt nur und eigenverantwortlich durch den Kunden als verantwortlicher Stelle im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und anderer Vorschriften über den Datenschutz, insbesondere des Datenschutzgesetzes (DSG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Der Provider erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden und dessen Mitarbeitern nicht für eigene Zwecke, sondern erfüllt solche Aufgaben nur als Dienstleister im Auftrag des Kunden unter strikter Beachtung von dessen Weisungen („Auftragsverarbeitung“ im Sinne des Art 28 DSGVO). Die Einzelheiten regelt ein zwischen dem Provider und dem Kunden gegebenenfalls gesondert abzuschließender Vertrag über die Auftragsverarbeitung. Ergänzend gelten die nachfolgenden Grundsätze.
11.3 Der Kunde ist für die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO, des DSG und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich und steht dafür ein, dass er im Rahmen der Nutzung der SaaS-Dienste nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter bzw seiner Geschäftspartner und deren Mitarbeiter berechtigt ist. Der Kunde versichert, dass bei personenbezogenen Daten vor Weitergabe an den Provider ein entsprechender Erlaubnistatbestand vorliegt. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der von dem Kunden zur Verfügung gestellten Daten unterwirft sich der Provider in Bezug auf deren Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dem vollen Weisungsrecht des Kunden. Die Weisungen müssen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden. Die mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten betrauten Mitarbeiter des Providers sind nach den Vorgaben der DSGVO und des DSG zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet und angewiesen.
11.4 Sobald und soweit der Provider für die Erbringung der SaaS-Dienste die Leistungen von anderen (Sub-)Providern in Anspruch nimmt, insbesondere die SOFTWARE und die Daten der Kunden für den Fernzugriff nicht auf eigenen Servern, sondern Servern von Cloud-Dienstleistern bereitgehalten werden, sind die Kunden und der Provider gehalten, durch eine gesonderte vertragliche Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung sicherzustellen, dass die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Dabei gelten folgende Grundsätze:
Sobald und soweit der Kunde die SaaS-Dienste als Cloud-Services in Anspruch nimmt, bleibt der Provider weiterhin als bloßer Auftragnehmer im Sinne des Art 28 DSGVO für den Kunden tätig. Der Kunde bleibt dabei für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Als verantwortliche Stelle hat der Kunde weiterhin die Rechtmäßigkeit der gesamten Datenverarbeitung zu gewährleisten, insbesondere muss er seinen Löschpflichten nachkommen, unrichtige Daten berichtigen, für eine Sperrung von Daten sorgen und dem Betroffenen ua Auskünfte – nach den Vorgaben der DSGVO – über die zu seiner Person gespeicherten Daten erteilen. Der Provider wird den Kunden bei der Erfüllung dieser Pflichten im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten unterstützen.
Der Provider wird – wenn der Vertrag mit dem Kunden den Einsatz eines Cloud-Dienstleisters vorsieht – nur mit solchen Cloud-Dienstleistern zusammenarbeiten, welche die Datenverarbeitung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bzw. der Schweiz ausführen und mit den beauftragten Cloud-Dienstleistern seinerseits die datenschutzrechtlich erforderlichen Grundlagen zulässiger Auftragsdatenverarbeitung in einem schriftlichen Vertrag fixieren, der die Einhaltung der Weisungen des Kunden und die technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet.


12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand sowie Änderungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen
12.1 Auf vorliegenden Vertrag findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts Anwendung.
12.2 Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand A-4910 Ried im Innkreis. Ungeachtet dessen ist der Provider berechtigt, den Kunden nach Wahl des Providers auch an jedem anderen Gericht in Anspruch zu nehmen, dass nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.
12.3 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen hiervon betroffen sind.
12.4 Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (zB Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen der Provider zur Erbringung seiner Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
12.5 Nach den Punkten 12.3 und 12.4 beabsichtigte Änderungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen und/oder der Leistungsbeschreibungen, werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.


13. Sonstiges
13.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.
13.2 Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gilt die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahekommende, zulässige Bestimmung als vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem im Vertrag normierten Maß der Leistung oder Zeit beruht; es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung und Zeit anstelle des Vereinbarten. Die Gültigkeit des restlichen Vertrages wird dadurch nicht berührt. Entsprechendes gilt im Fall einer ergänzungsbedürftigen Regelungslücke.
13.3 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Providers auf einen Dritten übertragen.
13.4 Mitteilungen des Providers an den Kunden erfolgen rechtswirksam an die dem Provider zuletzt bekannt gegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse des Kunden. Änderungen der Kontaktdaten und der Vertretungsberechtigung des Kunden sind dem Provider unverzüglich schriftlich mitzuteilen.


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